Verdienst |
im Haushalt der Eltern | im Haushalt der Betreuungsperson |
Sachkostenpauschale |
/ |
1,21 € |
Entgelt pro Stunde für |
13,00 € |
13,00 € |
Entgelt pro Stunde für |
19,50 € |
19,50 € |
Entgelt pro Stunde für |
26,00 € |
26,00 € |
Tagstunden: 5:00-21:00 Uhr, Nachtstunden: 21:00-5:00 Uhr
Für die Nachtstunden wird keine Sachkostenpauschale gezahlt.
*Das Entgelt bezieht sich auf zeitgleich betreute Kinder. Es können max. 3 Kinder betreut werden.
Fahrtkosten und/oder Kosten durch die Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung werden, auf Antrag, vom Jugendamt erstattet.
Zusätzliche Beitragszahlungen zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden, auf Nachweis, hälftig vom Jugendamt erstattet.
› Gesprächsrunden für aktiv tätige Betreuungspersonen
› Unterschied: Babysitter – Nebenjob Kinderbetreuung