Verdienst – Einnahmen für die Tätigkeit in der ergänzenden Kinderbetreuung

Verdienst

im Haushalt der Eltern im Haushalt der Betreuungsperson

Sachkostenpauschale
pro Kind (je Tagstunde)

/

1,21 €

Entgelt pro Stunde für
ein Kind

13,00 €

13,00 €

Entgelt pro Stunde für
zwei Kinder*

19,50 €

19,50 €

Entgelt pro Stunde für
drei Kinder*

26,00 €

26,00 €

 

Tagstunden: 5:00-21:00 Uhr, Nachtstunden: 21:00-5:00 Uhr

Für die Nachtstunden wird keine Sachkostenpauschale gezahlt.

*Das Entgelt bezieht sich auf zeitgleich betreute Kinder. Es können max. 3 Kinder betreut werden.

Fahrtkosten und/oder Kosten durch die Haftpflicht­versicherung sowie Unfallversicherung werden, auf Antrag, vom Jugendamt erstattet.

Zusätzliche Beitragszahlungen zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden, auf Nachweis, hälftig vom Jugendamt erstattet.