Was ist eine/ ein Babysitter*in genau? Eine/ ein Babysitter*in ist eine Person, die sich tage- oder stundenweise statt der Eltern um deren Babys und Kleinkinder kümmert, also um Kinder, die nicht ihre eigenen Kinder sind.
Babysitter*innen betreuen die Kinder meist in den Zeiten, in denen die Eltern außer Haus sind, häufig in den Abendstunden und nachts, teilweise aber auch tagsüber, je nach Bedarf der Eltern. Es sind meist Schüler*innen und Studierende, die als Babysitter*innen arbeiten, um damit etwas Geld zu verdienen – und immer häufiger auch Senior*innen. Babysitter*innen, die aus der Familie oder dem näheren Verwandtenkreis kommen, erhalten wenig oder gar kein Geld für ihre Arbeit (z.B. erhalten ältere Kinder meist nur einen Obolus). Anders verhält es sich bei den professionellen Babysitter*innen. Diese können für Eltern sehr teuer werden, wenn pro Stunde zwischen 15 und 20 Euro verlangt werden.
Der Stundenbedarf, die Dauer der gesamten Beschäftigungszeit (Wochen, Monate oder Jahre) und die Vergütung der Babysitter*innen werden zumeist nur mündlich vereinbart. Ein richtiger Arbeitsvertrag wird üblicherweise nicht abgeschlossen. Babysitter*in ist zudem keine Berufsbezeichnung. Mittlerweile gibt es zahlreiche (Web-)Agenturen, die Babysitter*innen gegen Bezahlung vermitteln. Hierbei ist zu beachten, dass die Agenturen (neben der/ dem Babysitter*in) mitverdienen und die Preise dementsprechend höher sind.
Babysitter*innen verfügen in der Regel über keine spezifische Ausbildung. Bei MoKiS müssen die Betreuungspersonen vor Antritt der Tätigkeit eine Eignungsfeststellung durchlaufen. Nicht nur werden sie vom zuständigen Jugendamt überprüft, inkl. erweitertem Führungszeugnis und Gesundheitsattest, sondern sie müssen auch einen Basis-Kurs besuchen. Dieser beinhaltet u.a. Themen wie die Zusammenarbeit mit den Eltern, Kindeswohl und Kinderschutz, Recht und Finanzen für die selbständige Tätigkeit sowie einen Erste Hilfe-Kurs für Kleinkinder und Säuglinge.
Normale Babysitter*innen haben in der Regel keine Kurse besucht oder wurden vor der Tätigkeit nicht über die oben genannten Themen aufgeklärt oder darin geschult. Auch müssen diese in der Regel kein Führungszeugnis vorlegen, sodass die Eltern und Alleinerziehenden sich nur auf ihr Bauchgefühl verlassen können – dieses ist zwar essentiell, jedoch ist eine Überprüfung der Einträge im Führungszeugnis beim Umgang mit Kindern rechtlich betrachtet notwendig und auch sinnvoll.
Desweiteren werden Babysitter*innen häufig für kurze Einsätze oder Perioden eingesetzt, wenn ihr Stundenlohn hoch ist. Sobald sie langfristig und kontinuierlich eingesetzt werden sollen, können sich Eltern und Alleinerziehende häufig keine mehr leisten oder der Stundenlohn muss herabgesetzt werden. Oftmals führt es dazu, dass Kinder dadurch einen häufigen Wechsel von Kinderbetreuungspersonen erleben, weil Eltern zwischen bezahlten Babysitter*innen und Betreuung als Freundschaftsdienst im Familien- und Bekanntenkreis hin- und herspringen. Ein häufiger Betreuungswechsel ist nicht im Sinne des Kindeswohls.
Dies ist bei MoKiS anders. Die Betreuungspersonen erfahren von den Eltern das Betreuungskontingent, was je nach Jugendamt und Arbeitsstelle der Eltern variieren kann. In der Regel können Betreuungspersonen ihr monatliches Stundenkontingent max. bis zu sechs Monate im Voraus erfahren. Dies bedeutet, dass Kinderbetreuungspersonen über MoKiS in der Regel einen langfristigen (so ist es jedenfalls aufgrund des Kindeswohls gewünscht) und vor allem geregelten Nebenjob haben. Die Eltern müssen sich nicht um die Bezahlung der Kinderbetreuung kümmern, so wie sonst bei der/ dem Babysitter*in, sondern der Vertrag wird mit dem jeweiligen Jugendamt geschlossen. Das den Eltern bewilligte Stundenkontingent liegt dem Vertrag der Betreuungsperson mit dem Jugendamt zugrunde. Außerdem werden Babysitter*innen selten je nach Anzahl der Kinder bezahlt, sondern erhalten eine Pauschale. Im Gegensatz zu regulären Babysitter*innen erhält die Betreuungsperson klar geregelte Entgelte je nach Anzahl der Kinder und auch je nach Tag- oder Nachtstunden – letzteres ist auch bei Babysitter*innen häufig nicht klar geregelt.
Normale Babysitter*innen zahlen oftmals auch keine Steuern und sind selten für die Tätigkeit versichert. Im Zweifelsfall können sie bei Schäden oder Unfällen haftbar gemacht werden. Zudem klären Eltern und Alleinerziehende die Beschäftigten nicht auf, auch da sie häufig selbst nicht wissen, welche Unterlagen und Anmeldungen notwendig sind, um eine solche Tätigkeit offiziell und legal ausüben zu dürfen. Auch wollen oder können Eltern und Alleinerziehende kein zusätzliches Geld zahlen, um die Babysitter ordnungsgemäß als Teilzeitangestellte oder Minijobber anzumelden. Bei MoKiS dagegen zahlen Kinderbetreuungspersonen je nach erzielten Einnahmen durch die Tätigkeit und die entsprechenden Abgaben (bei gleichzeitigem Erhalt von entsprechenden Entgelten, s. Tabelle), auch in die SV, RV, Alterssicherung, KV und PV ein, was entsprechend angerechnet wird und sich bspw. positiv auf die Rente auswirkt. Diese Abgaben leisten Babysitter*innen in der Regel nicht.
Noch ein wichtiger Unterschied ist, dass sich sowohl die Familien als auch die Betreuungspersonen bei Unklarheiten und für Informationen an MoKiS oder das zuständige Jugendamt wenden können. Klassische Babysitter*innen können das häufig nicht, da sie keine Anlaufstelle haben, um geschäftliche Probleme zu klären. Sie müssen i.d.R. alles direkt mit den Familien klären, was u.U. zu prekären Situationen führen kann. Dies wird dadurch begünstigt, dass sie direkt von den Eltern bezahlt werden und diese gewissenmaßen dadurch Druck ausüben könnten. Das Modellprojekt ist jedoch für alle gedacht und bevorzugt nicht die Besserverdienenden (es fließt kein Geld zwischen Kinderbetreuungsperson und Familie).
Ein weiterer Punkt ist, dass bei hohen Kosten für Babysitter*innen das Geld mehr im Fokus stehen könnte, als das Wohl der Kinder. Bei MoKiS hingegen stehen der Spaß und die Freude mit Kindern zu arbeiten ganz klar im Fokus.
› Gesprächsrunden für aktiv tätige Betreuungspersonen
› Unterschied: Babysitter – Nebenjob Kinderbetreuung